Für Reisen in das sozialistische Ausland wurde bei der Volkspolizei einfach ein Visum beantragt. Für „kapitalistische“ Staaten (NRW Staaten) musste ein sog. „Ausreiseantrag“ gestellt werden. Die genaue Bezeichnung des „Ausreiseantrages“ lautete „Antrag auf Ausreise aus der DDR“.
Im Internet liest man viele Halbwahrheiten. So auch zu dem berühmt berüchtigten „Ausreiseantrag“. Selbst in der Wikipedia wird der Ausreiseantrag als gängiger Begriff für einen Antrag zur ständigen Ausreise aus der DDR beschrieben (Stand 04/2010). Es existierte in der DDR aber kein Formular, kein Antrag für eine ständige Ausreise aus der DDR. Das Formular nannte sich schlicht, wie aus der Abb. ersichtlich, „Antrag auf Ausreise aus der DDR“. Am Ende der Vorderseite befindet sich ein Feld für Angaben zur beabsichtigten Dauer der Reise.Das Recht auf dauerhafte Ausreise, eine Auswanderung, war im DDR Gesetz nicht vorgesehen. ...---> vollständigen Bericht lesen
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen